Qualitätsmanagement wird von Anfang an bei mir großgeschrieben. Es sichert die Leistungsprozesse der gesamten Kanzlei ab und dient Ihnen dazu, stets eine qualitativ gleichbleibende hochwertige Leistung zu erhalten. Daher habe ich von Beginn an ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt.
Das Qualitätsmanagementhandbuch beschreibt sämtliche wiederkehrende Prozesse und hält Handlungsleitfäden bereit.
Für Tätigkeiten wir Finanz-, Lohnbuchführung und die Jahresabschlusserstellung wurden Checklisten erstellt. Anhand dieser können die Mandanten immer in der gleichen Art und Weise bearbeitet werden. Es wird der Bearbeitungsstand protokolliert, sodass im Notfall die Vertretung den Sachverhalt problemlos übernehmen und fortführen kann.
Individuelle Punkte werden jedem Mandanten persönlich zugefügt, damit der Prozess genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten bearbeitet werden kann.
Das qualitätsgeführte Fristenkontrollbuch sorgt dafür, dass das Risiko eines Fristversäumnisses minimiert wird. Alle Fristen werden elektronisch erfasst, überwacht und regelmäßig kontrolliert. Hierdurch wird ein Fristversäumnis in meiner Kanzlei nahezu ausgeschlossen.
Dies sind nur einige Beispiele und Vorteile des Qualitätsmanagements für Sie und mich.